Die FDP ist 2005 angetreten, Nordrhein-Westfalen von Bürokratie und Überregulierungen zu befreien, die innovative und wirtschaftliche Stärke des Landes zu entfesseln und damit für mehr Wachstum und Beschäftigung zu sorgen. Die Bilanz nach fünf Jahren konsequenter Überprüfung von staatlichen Aufgaben und Verwaltungsstrukturen, der Abschaffung von Behörden und unnötiger Bürokratie kann sich sehen lassen. Im Laufe der Legislaturperiode konnten viele Bereiche der Landesverwaltung umstrukturiert, abgeschafft, privatisiert oder kommunalisiert werden. Seit 2005 wurden insgesamt 138 der vormals über 1.000 selbständigen Behörden und Einrichtungen des Landes aufgelöst. Das ist die größte Verwaltungsreform in Nordrhein-Westfalen seit der kommunalen Neugliederung in 1970er Jahren. Beispiele für aufgelöste Behörden sind 19 Forstämter, 11 Versorgungsämter, 10 Staatliche Umweltämter, 10 Staatliche Ämter für Arbeitsschutz, 8 Ämter für Agrarordnung, 5 Bergämter, 5 Staatliche Prüfungsämter für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen und die Amtliche Prüfstelle für Feuerlöschgeräte und -mittel beim Institut der Feuerwehr. Insgesamt konnten von 2005 bis heute über 14.000 Stellen sozialverträglich abgebaut werden.
Darüber hinaus konnte die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) mit ihren 93.000 Wohnungen zu guten Konditionen für das Land erfolgreich privatisiert werden. Dabei konnte eine Sozialcharta fest verankert werden, die die Rechte der Mieter langfristig sichert und weit über die Regelungen des deutschen Mieterschutzes hinausgeht. Außerdem wurden die Weichen für eine echte Privatisierung des Materialprüfungsamtes gestellt. 38 Behörden wurden in bestehende Einrichtungen integriert. Hierdurch konnten Doppelzuständigkeiten abgebaut sowie transparente und einfache Gefüge geschaffen werden.
Zur Schaffung einer modernen und effizienten IT-Infrastruktur wurde das Landesamt für Daten-verarbeitung und Statistik (LDS) mit den drei Gebietsrechenzentren Hagen, Köln und Münster zu-sammengelegt. Zum 1. Januar 2011 werden sämtliche Rechenzentren der Landesverwaltung zu einem zentralen IT-Dienstleister gebündelt. Hierdurch lassen sich überzählige Kapazitäten abbauen und erhebliche Synergieeffekte realisieren.
Durch eine vollständige Restrukturierung der Bezirksregierungen wurden diese auf jeweils fünf Abteilungen reduziert. Dabei konnten etwa 900 Stellen abgebaut werden. Darüber hinaus wurden rund 1.100 Stellen verlagert, insbesondere auf die kommunale Ebene.
Weite Teile bislang staatlicher Aufgaben wurden zugunsten einer bürgernahen Verwaltung kom-munalisiert. Beispielsweise konnte mit dem zweiten Behördenstraffungsgesetz die staatliche Ver-sorgungsverwaltung auf die Kommunen übertragen und so eine komplette Verwaltungsebene mit elf Versorgungsämtern eingespart werden. Diese Maßnahme führt zu Personalersparnissen von etwa 30 Prozent, ohne dabei betriebsbedingte Kündigungen oder Zwangsversetzungen in den Ruhestand vornehmen zu müssen. Die Kommunen werden für ihre neuen Aufgaben und für das zugeleitete Personal voll entschädigt.
Mit dem Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts erfolgte eine weitgehende Zuweisung umweltrechtlicher Aufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte. Seither sind diese für ca. 9.600 von 13.000 genehmigungsbedürftigen Anlagen zuständig. Besonders umweltre-levante oder komplexe Anlagen im Sinne des Immissionsschutzrechtes werden nach wie vor durch das Land überwacht und genehmigt. Mit der neuen Zuständigkeitsregelung wird das "Zaunprinzip" realisiert. In Zukunft ist nur noch eine Behörde für die umweltrechtlichen Belange einer Anlage zuständig. Das gilt auch für mehrere Anlagen, die in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen.
Um den Bürokratieabbau voranzutreiben wurde im Jahr 2007 eine beim Innenministerium angesiedelte ressortübergreifende Normprüfstelle eingerichtet. Hierdurch konnten bislang mehr als 400 Gesetze und Verordnungen abgeschafft, zusammengeführt oder verhindert werden. Durch eine umfassende Befristung von Gesetzen wird deren Aktualität sichergestellt. Durch ihre Veröffentlichung und kostenlose Bereitstellung im Internet wird die Bürgernähe gewahrt. Die Normprüfstelle wacht zugleich auch über die im Koalitionsvertrag von FDP und CDU vereinbarte 1:1-Umsetzung von EU- und Bundesrecht.
Zur Entlastung der Kommunen wurden in der Regierungsverantwortung der FDP die Bürokratieabbaugesetze I und II sowie das Standardbefreiungsgesetz erlassen. Mit dem Standardbefreiungsgesetz entpflichtet das Land die Kommunen von unnötigen landesrechtlichen Sach- und Verfahrensstandards. Mit dem Bürokratieabbaugesetz I wurden Verfahrenserleichte-rungen für unternehmerisches Handeln und Existenzgründungen landesweit umgesetzt, die zuvor in der Modellregion Ostwestfalen-Lippe (OWL) erfolgreich erprobt worden waren. Durch das Bürokratieabbaugesetz II wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Für die Bürgerinnen und Bürger wird dadurch eine schnellere und effektivere Bearbeitung ihrer Anträge gewährleistet. Dem Land bietet es die Möglichkeit, weitere Einsparungen im Personalbereich zu realisieren.
Anzeigeverfahren statt Genehmigungsverfahren: Die FDP hat durchgesetzt, dass für Änderun-gen von Regionalplänen für Gewerbeansiedlungen oder andere Planungsvorhaben nur noch ein unbürokratisches Anzeigeverfahren erforderlich ist. Wenn das Land nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten widerspricht, gilt die Genehmigung als erteilt. Mit dieser Regelung ist Nordrhein-Westfalen bundesweit Vorreiter.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung hat die Landesregierung das Sys-tem der Kommunalverfassung fortentwickelt. Darüber hinaus wurde mit dem Aachen-Gesetz nicht nur die Voraussetzung zur Bildung der Städteregion Aachen, sondern auch allgemein die Grundlage zeitgemäße interkommunale Zusammenschlüsse geschaffen.
Vor allen anderen Bundesländern wurde in den Städten, Gemeinden und Kreisen Nordrhein-Westfalens zum 1. Januar 2009 flächendeckend das „Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)“ eingeführt. Es führt zu mehr Wirtschaftlichkeit und Effektivität, mehr Transparenz und Bür-gernähe.
Mit der Bereitstellung von Informationen und Dienstleistungen im Internet (E-Government) ist die Verwaltung heute rund um die Uhr erreichbar. Mit 15 nordrhein-westfälischen Kommunen beteiligt sich das Land an der Erprobung der einheitlichen Behördenrufnummer 115. Sie sorgt dafür, dass die gesamte Verwaltung telefonisch zentral erreichbar ist.

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen