Ausländer blieben "ihrer" Wahl vielerorts fern
INTEGRATIONSRÄTE Die Beteiligung lag im Rheinland teils unter fünf Prozent
VON SABINE MEUTER
Düsseldorf. Bei den Wahlen für die Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen hat es am Sonntag nur eine geringe Wahlbeteiligung gegeben. Lediglich 11,16 Prozent der rund eine Million wahlberechtigten Ausländer gaben ihre Stimme ab, teilte die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) am Montag mitteilte. Im Vergleich zu den Wahlen 2004 blieb die Beteiligung nahezu konstant.
In 102 Städten in NRW sind am Sonntag die Integrationsräte gewählt worden. Darin arbeiten Migranten und Deutsche in einem kommunalen Gremium zusammen und gestalten die örtliche Integrationspolitik. Insgesamt waren 1069 Mandate zu vergeben. Wie schon im Jahr 2004 variierte die Wahlbeteiligung stark. Die Spannbreite liegt zwischen 33,93 Prozent im ostwestfälischen Harsewinkel (Kreis Gütersloh) und gerade einmal 4,67 Prozent in Düsseldorf sowie 4,17 Prozent in Bergisch Gladbach.
"Mit diesem Ergebnis können wir nicht zufrieden sein", sagte der LAGA-Vorsitzende Tayfun Keltek. Die Gründe für die geringe Wahlbeteiligung seien vielfältig. So fehlten den meisten Kandidaten die logistischen und finanziellen Mittel für die Wahlwerbung. Keltek sprach auch von "sehr unbefriedigenden politischen Rahmenbedingungen vor den Wahlen". So habe die Landesregierung gegen den Rat aller Experten das Wahlrecht für Eingebürgerte stark eingeschränkt. Dadurch seien viele politisch Interessierte erst gar nicht in die Wählerverzeichnisse gekommen. Keltek hielt eine Zusammenlegung der Integrationsratswahlen mit den Kommunalwahlen für "dringend geboten".
Die Initiative "Mehr Demokratie" erneuerte derweil ihre Forderung nach Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts. Ihr Landesgeschäftsführer Alexander Slonka sagte: "Die Wahl am Sonntag hat gezeigt, dass immer weniger Ausländer sich durch Gremien wie Integrationsräte vertreten fühlen." Ein Gremium zu wählen, das die wirklich entscheidungsberechtigten Kommunalvertretungen nur berate, sei eben nicht sonderlich attraktiv. "Gerade angesichts der aktuellen Diskussionen um den Bau von Moscheen und das Tragen von Kopftüchern und Burkas ist es wichtig, mit den Betroffenen auf Augenhöhe zu diskutieren", so Slonka. Dazu müssten die dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer die gleichen demokratischen Mitspracherechte haben wie Deutsche.
Die Wahlen zu den Migrantenvertretungen sind verpflichtend in Städten und Gemeinden, in denen mindestens 5000 ausländische Bürger ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben. In einer Gemeinde mit mindestens 2000 ausländischen Einwohnern mit Hauptwohnsitz muss ein Integrationsrat gebildet werden, wenn dies mindestens 200 Wahlberechtigte beantragen. (ddp)

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